Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Alle Antragsteller auf Pflegeleistungen werden auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüft. Die Prüfung findet nach Antragstellung persönlich durch einen Begutachter mittels Fragenkatalog statt, nach dem die Prüfer Punkte vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher ist die Beeinträchtigung und der entsprechende Pflegegrad. Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist dabei eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit 47,5 bis 70 begutachteten Punkten. Neue Antragsteller sowie bestehende Besitzer eines Pflegegrads müssen diesen Prozess neu durchlaufen, um erstmals für einen Pflegegrad ein- oder höher-gestuft zu werden.
Geld- und Sachleistungen bei Pflegegrad 3
Mit der Einstufung zu einem Pflegegrad durch die Pflegekasse geht automatisch ein Anspruch auf Geld- und Sachleistungen einher. Die Höhe der Leistungen steigt mit der Höhe der Pflegegrade. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Geld- und Sachleistungen, die durch die Pflegekasse übernommen werden. Schlussendlich sind die erhaltenen Leistungen immer direkt auf die individuelle Pflegesituation zurückzuführen. Der eingestufte Pflegegrad bildet dabei nur den Rahmen für mögliche Leistungen. Nach Antragstellung, Prüfung und Einstufung erhalten sie dann die individuell zutreffenden Leistungen. Diese können auch in einer Kombination auftreten und verrechnet werden.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Besteht Pflegegrad 3 bei Ihnen und werden Sie durch Angehörige oder Freunde zu Hause gepflegt, steht Ihnen ein Pflegegeld in Höhe von 572 Euro im Monat zu. Die häusliche Pflege kann auch durch ehrenamtliche Helfer erfolgen.
Pflegesachleistungen bei Versorgung durch ambulanten Pflegedienst
Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst können Sie Dienstleistungen im Wert von 1.432 Euro im Monat in Anspruch nehmen.
Pflegehilfsmittel im Wert von max. 40 Euro
Bei der Pflege zu Hause erhalten Sie einen Betrag von monatlich max. 40 Euro. Diesen Betrag können Sie für zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel verwenden. Dazu gehören etwa Bettschutzunterlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.
Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro
Hilfs- und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten zudem einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Damit können sie z. B. Haushaltshilfen bezahlen, die beim Putzen der Wohnung oder beim Einkaufen helfen.
Kurzzeitpflege von bis zu 1.774 Euro
Wenn Sie mit Pflegegrad 3 zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt noch Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim brauchen, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse für maximal 8 Wochen im Jahr einen Zuschuss von bis zu 1.774 Euro.
Verhinderungspflege von 1.612 Euro
Wenn die Personen, die Sie pflegen, durch Urlaub oder Krankheit diese Arbeit zeitweise nicht mehr machen können, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für maximal 6 Wochen im Kalenderjahr. Damit können Sie einen ambulanten Pflegedienst bezahlen.
Tagespflege und stationäre Pflege
Die Entgelte orientieren sich an den ambulanten Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten für die Versorgung in einer teilstationären Einrichtung für die Tagespflege 1.298 Euro im Monat.
Für die stationäre Pflege in einem Heim erhalten Pflegebedürftige pro Monat 1.262 Euro.
Weitere Leistungen bei der häuslichen Pflege
Es bestehen weitere Leistungen bei der Pflege Zuhause. Dazu gehören: Zuschüsse für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, Zuschüsse für altersgerechte Umbauten, z. B. den Einbau eines Treppenlifts und kostenlose Beratung und Beratungsbesuche. Angehörige und ehrenamtlichen Pflegepersonen werden kostenlose Pflegekurse angeboten.
Alle Pflegegrade im Überblick
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