Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Alle Personen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, werden auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüft. Dazu verwendet der medizinische Dienst (MD) einen Fragenkatalog, nach dem die Prüfer Punkte vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher sind die Beeinträchtigungen und der entsprechende Pflegegrad. Die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor, wenn die Begutachtung 70 und 90 Punkte erreicht. Die betroffene Person wird dadurch in den vierten Pflegegrad eingeteilt.

Geld- und Sachleistungen für Pflegegrad 4

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, die durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer Zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 800 Euro. Wenn Pflegebedürftige Zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, stehen ihnen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung Pflegesachleistungen in Höhe von 1.859 Euro pro Monat zu.

1315 Euro Entlastungsbetrag

Alle Hilfs- und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten zudem einen Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Damit können z. B. Haushaltshilfen bezahlt werden, die beim Putzen der Wohnung oder beim Einkaufen helfen.

1.854 Euro für Kurzzeitpflege

Wenn Sie mit Pflegegrad 4 zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt noch Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim brauchen, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse für maximal 8 Wochen im Jahr einen Zuschuss von bis zu 1.854 Euro.

Verhinderungspflege max. 8 Wochen

Wenn die Personen, die Sie pflegen, durch Urlaub oder Krankheit diese Arbeit zeitweise nicht mehr machen können, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 1.685 Euro für maximal 8 Wochen im Jahr. Damit können Sie einen ambulanten Pflegedienst bezahlen.

Tagespflege und stationäre Pflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten für die Versorgung in einer teilstationären Einrichtung für die Tagespflege 1.685 Euro im Monat. Die Zuschüsse zahlen Pflegekassen zusätzlich zum Pflegegeld, sie werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Für die stationäre Pflege in einem Heim erhalten Pflegebedürftige pro Monat 1.855 Euro.

Weitere Leistungen bei der Pflege Zuhause

Unter den weiteren Leistungen bei der Pflege zu Hause fallen: Zuschüsse für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, Zuschüsse für altersgerechte Umbauten, z. B. den Einbau eines Treppenlifts und kostenlose Beratungsbesuche und Pflegegkurse. Ein Pauschalbetrag von monatlich 42 Euro zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel steht Ihnen bei Pflegegrad 4 zu. Dazu gehören Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen.

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Hua Tran leitet als Head of Content den redaktionellen Bereich bei INSENIO. Sie verfasst, recherchiert und redigiert Texte zu Gesundheit, medizinischen Themen und Produkten. Ihre Fähigkeit, komplexe Themen verständlich zu formulieren und Fragen von Betroffenen und Angehörigen Gehör zu verschaffen, setzt sie seit 2015 beim lNSENIO Ratgeber ein.