Pflegegrad 5 Voraussetzung
Grundlage zur Antragstellung eines Pflegegrads ist der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Deren Prüfung findet nach Antragstellung persönlich durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes (MD) mittels Fragenkatalog statt, nach dem die Prüfer Punkte vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher sind die Beeinträchtigung und der entsprechende Pflegegrad. Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist dabei die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung mit festgestellten 90 bis 100 Punkten. Neue Antragsteller sowie bestehende Besitzer eines Pflegegrads müssen diesen Prozess neu durchlaufen, um erstmals für einen Pflegegrad eingestuft oder höher gestellt zu werden.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5, die Zuhause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern versorgt werden, haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 946 Euro. Wenn ein ambulanter Pflegedienst Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung versorgt, stehen ihnen sogar Pflegesachleistungen von 2.200 Euro pro Monat zu.
Bis zu 40 Euro für bestimmte Hilfsmittel
Sie können einen Betrag von monatlich bis zu 40 Euro für den Verbrauch bestimmter Hilfsmittel erhalten. Dazu gehören etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzunterlagen und Mundschutz. Weitere Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen bzw. dem pflegenden Angehörigen die Pflege erleichtern, sind einzusehen im jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung.
Entlastungsbetrag 125 Euro
Alle Hilfs- und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten zudem einen Entlastungsbetrag. Dieser beträgt monatlich 125 Euro. Damit können z. B. Haushaltshilfen bezahlt werden, die beim Putzen der Wohnung helfen oder Personen, die einem vorlesen.
Kurzzeitpflege 1.774 Euro
Wird nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege benötigt, erhält der Pflegebedürftige einen Zuschuss von maximal 1.774 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr. Während ihrer Kurzzeitpflege wird weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes pro Monat bezahlt.
Verhinderungspflege 1.612 Euro
Wenn die pflegenden Freunde oder Familienmitglieder einmal ausfallen, kann der Pflegebedürftige des Pflegegrads 5 eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dafür erhält er einen Zuschuss von 1.612 Euro für bis zu 6 Wochen im Jahr.
Tagespflege bis zu 1.995 Euro
Für die Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung erhalten Pflegebedürftige des Pflegegrads 5 bis zu 1.995 Euro pro Monat. Auch wenn Angehörige oder Freunde Pflegebedürftige in der häuslichen Umgebung pflegen und Pflegegeld beziehen, haben sie einen Anspruch auf Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege.
Stationäre Pflege
Die Pflegekasse zahlt Anspruchsberechtigten mit Pflegegrad 5 monatlich 2.005 Euro für die Versorgung in einem Pflegeheim. In den meisten Fällen reicht diese finanzielle Unterstützung jedoch nicht aus, um die monatlichen Gesamtkosten einer Pflegeeinrichtung abzudecken. Hierzu gibt es „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ für die jede Person selbst aufkommen muss.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
Diese Leistungen kommen bei häuslicher Pflege noch dazu: Zuschüsse für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems von monatlich 25,50 €, Zuschüsse für altersgerechte Umbauten von einmalig 4.000 Euro, sowie kostenlose Beratungsbesuche und Pflegekurse.
Geld- und Sachleistungen im Überblick
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