Pflegegrad 1 bis 5 – Voraussetzungen
Grundsätzlich hat jede Person Anspruch auf die Einteilung in einen Pflegegrad, deren Selbstständigkeit im Alltag nicht mehr alleine kompensiert werden kann. Dies betrifft Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist die Notwendigkeit von Fremdhilfe. Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monate bestehen und wird mittels einer Pflegebegutachtung in die Schwere der jeweiligen Pflegegrade eingeteilt.
Wie wird man in einen Pflegegrad eingestuft?
Wer vor 2017 bereits eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch einem Pflegegrad zugeordnet. Eine neue Begutachtung war nicht nötig. Mit dem neuen Begutachtungsverfahren erfassen die von den Pflegekassen beauftragten Prüfer alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit wie körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Nach der Begutachtung kommt es schließlich zu der Einstufung in einer der fünf Pflegegrade.
Grad der Beeinträchtigung | ||
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 – 27 Pkt. |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 – 47,5 Pkt. |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 – 70 Pkt. |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 – 90 Pkt. |
5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 – 100 Pkt. |
Was wird begutachtet
Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach einem genauen Punktesystem in der Begutachtung. Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Grades ist der Zustand der Selbstständigkeit einer Person in folgenden sechs Bereichen:
Bereiche der Begutachtung | ||
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1 | Mobilität | 10% |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (höherer Wert von Bereich 2 oder 3 fließt mit ein) | 15% |
3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15% |
4 | Selbstversorgung | 40% |
5 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15% |
Die daraus entstehende Gesamtpunktzahl führt automatisch zu der Einstufung eines Pflegegrads (siehe Tabelle oben)
Wer begutachtet die Pflegesituation
Nach der Antragsstellung zur Einstufung eines Pflegegrads erhalten sie innerhalb von 20 Arbeitstagen einen persönlichen Besuch zur Prüfung der Pflegesituation. Der Besuch erfolgt direkt durch den MD (Medizinischer Dienst), der seit 2021 den MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) ablöst. Die Begutachtung wird im Anschluss der Pflegekasse vorgelegt, die als letzte Instanz über die Einstufung des Pflegegrads entscheidet. Die Entscheidung fällt im Normalfall wenige Tage nach der Begutachtung durch den MD. Bei unangemessener Einstufung kann jederzeit Widerspruch bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Bereiten Sie sich gut auf den Besuch des MD vor, denn hier liegt der Grundstein der Einstufung. Bitten Sie ihre Pflegeperson (falls vorhanden) beim Besuch des Gutachters anwesend zu sein. Die Vorbereitung kann am besten durch eine gute Beobachtung und Dokumentation vorab erfolgen. Die gesammelten Informationen sind für den Begutachter anschließend eine gute Grundlage beim persönlichen Besuch. Versuchen Sie zudem einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Angehörige durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen wollen.
Die Antragstellung für den Pflegegrad
Eine Pflegesituation erstmals zu erkennen, kann ein langer Prozess sein. Mit der Zeit wird man sich jedoch mehr über die vorhandene Situation bewusst und kann erste Schritte einleiten. Setzen Sie sich hierfür mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Verbindung, welche mit Ihnen den Antrag eines Pflegegrads durchführen. Dies können sie entweder selbst oder unterstützend mit Familienangehörigen, Nachbarn, Freunden usw. umsetzen. Darüber hinaus haben sie durch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung. Der Beratungsanspruch gilt auch für Angehörige und weitere Pflegepersonen. Stellen Sie Ihren Antrag zügig, denn der Leistungsanspruch gilt ab dem Monat der Antragstellung.
Höherstufungsantrag
Im Laufe der Zeit können die Einschränkungen der Selbstständigkeit im Alltag zunehmen. Gleichzeitig kann die aktuelle Pflegesituation dem Zustand des Pflegenden nicht mehr gerecht werden. Ein neuer Antrag auf einen höheren Pflegegrad kann jederzeit bei ihrer Pflegekasse neu veranlasst werden. Der Prozess zur Antragstellung entspricht dem oben beschriebenen und nimmt ihren aktuellen Pflegegrad als Ausgangslage.
Alle Pflegegrade im Überblick
Alle Informationen zu den Leistungen der einzelnen Pflegegrade finden Sie in den einzelnen Artikeln der Pflegegrade 1 bis 5:
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